Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilienvermögen, die Veräußerung von eigenem Immobilienvermögen als Eigentum und/oder Teileigentum, auch inkl. Bauleistungen, das Erbringen von Hausverwaltungstätigkeiten sowie sonstigen Asset- und Facility- Managementleistungen.