Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Morgenroth GmbH & Co. KG, Berlin, der Morgenroth Invest GmbH & Co. KG, Berlin, sowie der Morgenroth Capital GmbH & Co. KG, Berlin, die ihrerseits jeweils den Erwerb, die Verwaltung und gegebenenfalls die Veräußerung von Beteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens zum Gegenstand haben. Erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere i.S. des KWG oder des KAGB, werden nicht ausgeübt.