Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Unternehmen zur Herstellung und zum Vertrieb eines begrenzten Sortiments von Lebensmittelprodukten (Speisen und Getränke) zum sofortigen Verzehr beim Kunden (Lieferservice), insbesondere im Rahmen von Franchisesystemen sowie alle damit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Geschäfte, soweit die Tätigkeiten keiner Erlaubnis bedürfen.