Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Finanzierung und die Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an anderen inländischen und ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften sowie die Ausübung einer Management Holding-Funktion und die Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen an Konzerngesellschaften und Dritte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach KWG gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.