Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import und Export, der Vertrieb sowie der Groß- und Einzelhandel von Getränken, Lebensmitteln, Tabakwaren, Verpackungsmaterial und ähnlichen Waren sowie die Vermittlung von diesbezüglichen Geschäftskooperationen und die in diesem Zusammenhang anfallenden erlaubnisfreien Beratungsleistungen.