Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektmanagement und Errichtung und Umbau von Immobilien sowie Durchführung von Bauvorhaben für eigene und fremde Rechnung, insbesondere als Bauträger, sowie Verwaltung von Immobilienvermögen und schlüsseifertige Errichtung von Gebäuden als Generalübernehmer. Tätigkeiten die der Handwerksordnung unterliegen, sind nicht Unternehmensgegenstand.