Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermögensverwaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Erwerb von Grundstücken bzw. Beteiligung an Grundstücken sowie alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte. Geschäfte nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.