Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel von Haushaltsgeräten jeglicher Art und diesbezüglichem Zubehör; Bau von Holzhäusern; Immobilienverwaltung, -vermittlung und -vermietung; Vermittlungs- und Dienstleistungen sowie Arbeitnehmerüberlassung in den vorgenannten Bereichen; IT- und Softwareentwicklung in den vorgenannten Bereichen für Angebote, Auflistungen und Kundenerfassung.