Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Künstler- und Musikermanagement, einschl. Produktion, Vermarktung und Organisation von Konzert- und anderen Veranstaltungen, Ticketverkauf, Merchandising, Künstler- und Musikerpromotion und -vermarktung; Dienstleitungen als Werbe- und Marketingagentur, einschl. Produktplatzierung und Produktion von Werbekampagnen sowie Herstellung, Handel und Vertrieb von Werbemitteln.