Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Veräußerung, das Verwalten und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien und Wertpapieren, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach der Gewerbeordnung und nach dem Gesetz über das Kreditwesen werden nicht ausgeübt.