Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und der Betrieb von Hotels und Restaurants, die Vorbereitung und Organisation von Besuchen und Erkundungsreisen sowie die Beratung für Firmen und Personen, die Investitionen oder Kooperationen in Deutschland mit deutschen Unternehmen planen, Sprachschulung, Sprachstudienreisen, Einzel- und Großhandel sowie Import & Export von Fahrzeugteilen und Zubehör, Fahrzeugtestgeräte und Ausrüstung, technische- und Unternehmensberatung, soweit hierfür besondere Erlaubnisse erforderlich sind: nur, wenn und soweit diese vorliegen.