Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung von Unternehmen, Erwerb sowie Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen, Vermögensverwaltung, Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen, Erwerb und Halten von Grundvermögen, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, und mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten