Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie Hilfen bei der Haushaltsführung wie Kochen oder Reinigung der Wohnung, Verwaltung sowie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Marketing,
Controlling und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen bei Unternehmen, die die Hauskrankenpflege, ambulante Pflege, Familienpflege, die teilstationäre und stationäre Pflege zum Gegenstand haben.