Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausübung aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Generalunternehmer, insbesondere Gestaltung, Durchführung von relevantem Im- und Exporthandel in Bezug auf Baumaterialien, Maschinen und Maschinenequipment, Fahrzeuge, Büromaterial, sowie die Errichtung, Nutzung, den Betrieb, die Vermietung und Verwaltung von Immobilien.