Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Beratungen zum Schutz personenbezogener Daten europaweit nach dem GDPR (General Data Protection Regulation), Durchführung von Schulungen im Bereich des Datenschutzes, Prüfung der Informationssysteme der Kunden Einhaltung der Datenschutzgrundsätze, Softwareentwicklung im Bereich des Datenschutzes