Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Werbung und Marketing-Dienstleistungen, Verkauf von Druckproduktionen, Projektaufträge für Werbung aller Art, Verteilung von Werbematerial, Erstellung und Projektierung von Webseiten, Erstellung von Werbesprüchen und Werbeslogans, Druckführung und Planung von Werbeveranstaltungen, Marktforschung