Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an anderen in- und ausländischen Unternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, der Erwerb, der Besitz, die Führung und die Verwaltung von Unternehmens- und Gesellschaftsbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, die Entwicklung von Softwareanwendungen, insbesondere im Bereich der Blockchain-Technologie, sowie die Beratung zu und die Durchführung von IT- bezogenen Projekten.