Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Musikaufnahmen und Masterbändern als Vorstufen zur Herstellung von Schallplatten oder anderen Tonträgern sowie der Erwerb von Rechten, insbesondere Urheberrechten für Werke der Tonkunst und der Literatur deutschen und ausländischen Ursprungs. Die Gesellschaft kann auch die Übertragung von Rechten an solchen Werken, den Druck und den Vertrieb solcher Werke und die Herstellung und den Vertrieb von mechanischen Vervielfältigungen vornehmen.