Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vercharterung eigener und angemieteter Boote und Katamarane, Vermietung von Wasserfahrzeugen, Betrieb eigener Charterstützpunkte, Vermittlung von Chartergeschäft, Handel mit Booten, Bootsmanagement und verwandte Service- und Dienstleistungen sowie die Beteiligung an gewerblichen Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft darf auch Management- und andere Dienstleistungen erbringen, insbesondere Dienstleistungen des Personalwesens, der Buchhaltung und sonstiger betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Natur, einschließlich Management- und Geschäftsführungsdienstleistungen für verbundene Unternehmen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis oder Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz oder KAGB bedürfen