Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten, die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter in Zusammenarbeit mit einem Lizenzinhaber nach WpIG bzw. KWG. Die Gesellschaft verfügt nicht über die Befugnis, sich bei der Erbringung der Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft handelt nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten.