Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen im In- und Ausland, insbesondere im asiatischen Raum, sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften, insbesondere im asiatischen Raum, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung (und nicht als Dienstleistungen für Dritte), die Gesundheitsdienstleistungen erbringen, insbesondere auf dem Gebiet der Unterhaltung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie der Erbringung von infrastrukturfernen oder ambulanten Gesundheits- und Lifestyledienstleistungen, beispielsweise in digitaler oder telemedizinischer Form, tätig sind.