Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen insbesondere im Bereich der Entwicklung, Vertrieb und Produktmanagement von Softwarelösungen für Risikokapitalinvestitionen. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung, insbesondere nach GewO, KWG und KAGB, bedürfen, werden nicht ausgeübt.