Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigener Vermögenswerte. Die Gesellschaft darf Finanzanlagen, insbesondere Beteiligungen an Investmentfonds und anderen Gesellschaften, erwerben. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und ist insbesondere auch kein Alternativer Investmentfonds (AIF) gern. dem Kapitalanlagegesetzbuch.