Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herausgabe von regionalen Druckerzeugnissen, die Vermittlung von Finanzprodukten und Versicherungen, soweit dies nicht gemäß Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig ist sowie die Bereitstellung einer Inhaltsübersicht der Webseiten regionaler Gewerbetreibender und Organisationen im Internet mit Suchfunktion.