Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbenermittlung im Inland und im Ausland mit der Zielrichtung, Rechtsnachfolger von verstorbenen Personen ausfindig zu machen und diese Personen im Rahmen der bearbeiteten Nachlassfälle zu vertreten. Weiterhin die Vorbereitung von Erbscheinanträgen und die Beschaffung der für das Erbscheinverfahren erforderlichen urkundlichen Nachweise oder Ersatzbeweise. Weiterhin genealogische Forschungen in Verbindung mit der Erstellung von Stammbäumen sowie der Darstellung familiengeschichtlicher Zusammenhänge. Weiterhin die Abwicklung von Nachlassfällen sowie die Aufteilung der auf die Mitglieder von Erbengemeinschaften entfallenden Anteile. Weiterhin alle mit den vorstehenden Zwecken verbundenen Arbeiten und Dienstleistungen. Erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistungen werden nicht erbracht.