Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsleistungen (Consulting), insbesondere in den Bereichen strategische Beratung, Corporate Finance und Asset Management. Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erlaubnispflichtig sind, werden nicht erbracht. Die Gründung von Unternehmen, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Verwaltung eigener Vermögenswerte.