Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien oder Beteiligungen an anderen lmmobiliengeselischaften sowie die Bebauung, Vermietung und Vermarktung von Grundstücken für eigene oder fremde Rechnung, einschließlich - nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung - genehmigungspflichtiger Tätigkeiten im Sinne des 5 34c GewO.