Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Holding- und Zentralfunktionen für Unternehmen im Bereich der Alten- und Krankenpflege und Pflegeheime, das Halten und der Erwerb von Beteiligungen an und die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich der erlaubnisfreien Finanzierung und des Finanzmanagements für Unternehmen, die im vorgenannten Bereich ganz oder teilweise tätig sind, sowie der Erwerb, die Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien.