Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen, sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin, an Unternehmen, insbesondere an solchen, die in der Entwicklung und Realisierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien tätig sind, sowie die Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen.