Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder gemieteten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen auf eigene Rechnung der Gesellschaft sowie Anmietung von Wohnimmobilien als Generalmieterin und Verwaltung und wohnwirtschaftliche Weitervermietung von Wohnungen, einschließlich zimmerweise, an Dritte. Ferner Betreiben, Vermittlung und Vermietung von Büro- und Veranstaltungsräumen, Arbeitsplätzen, Marketing, Unternehmensberatung, Events, Sponsoring sowie Betrieb einer Internet-Plattform (z.B. Applikation für Gemeinschaftswohnen, Buchungsportal usw.)