Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen und Immobilien, insbesondere des Grundstücks Östlich Köpenicker Allee 127/135 in Berlin, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im eigenen wirtschaftlichen Interesse. Gegenstände gemäß § 32 KWG und § 20 KAGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.