Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ankauf, Entwicklung, Veräußerung, Verwaltung und Vermietung von Realitäten jeglicher Art. Das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleitung für Dritte. Beratende und überwachende Tätigkeiten im zuvor genannten fachlichen Zusammenhang. Die Tätigkeiten umfassen keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten.