Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) das Erbringen von logistischen Dienstleistungen aller Art sowie das Betreiben von branchenübergreifenden Distributionszentren
b) die Vornahme ergänzender und artverwandter Geschäfte
c) jede angemessene Nutzung des Anlagevermögens und die Verwaltung eigenen Vermögens