Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Führung von Gastronomiebetrieben wie Kaffeehäuser, Bars, Restaurants, mobile Food Trucks und Lounges, Ferienhäuser sowie der Handel mit Lebens- und Genussmitteln, insbesondere deren Im- und Export - ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Genehmigung bedürfen -, der Erwerb, die Verwaltung, Lizensierung und Veräußerung von Markenrechten, die Durchführung von Franchisegeschäften und die Verwaltung eigenen Vermögens.