Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung umfassender Dienstleistungen in einer Kreativ- und Werbeagentur sowie alle damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen wie Beratungs- und Coachingleistungen einschließlich Mittlungsleistungen, Produktentwicklungen, der Vertrieb von diversen Produkten und Konzepten sowie langfristige Projektentwicklungen in der Kreativ- und Kulturwirtschaft; Verwaltung von gewerblichen Schutzrechten einschließlich Urheberrechten sowie deren nationale und internationale Lizenzierung; der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, sowie die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen.