Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung von Unternehmen, der Erwerb und die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, das Verwalten eigenen Vermögens, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, jeweils ausschließlich solcher Tätigkeiten, die einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedürfen.