Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An-, Verkauf, Vermietung von und mit Immobilien; Entwicklung, Revitalisierung, Verwaltung von Immobilien auch für Dritte sowie Beteiligungsgesellschaften als Generalübernehmer oder als wirtschaftlicher Baubetreuer; Erbringung von Beratungs- und anderen Dienstleistungen im Bereich Immobilien und Immobilienwirtschaft sowie damit direkt oder indirekt zusammenhängende Bereiche; Maklertätigkeiten gemäß § 34c GewO