Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Fahrzeughandel, der Transport von Gütern, die Ausführung und Vermittlung von Transportleistungen, Kurierdienst und die damit verbundenen Servicedienstleistungen, Logistik sowie Baureinigung- und Servicedienstleistungen, die Vermietung von Fahrzeugen mit Fahrer (Mietwagenverkehr), die Vermietung von Fahrzeugen an Selbstfahrer und Chauffeurservice.