Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere in Form von Kapitalvermögen sowie das Eingehen, Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Kapital- und anderen Handelsgesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsdienstleistungen insbesondere erlaubnisfreie Unternehmensberatung