Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere Vermietung sowie Untervermietung, Verwaltung und Veräußerung von Wohnungen oder Häusern in Deutschland oder im Ausland. Die Unternehmung kann sich ferner im Bereich der Entwicklung und Vermarktung technischen, kaufmännischen und sonstigen Know-Hows und der Bereitstellung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit dem beschriebenen Unternehmensgegenstand betätigen. Vermietung und Bereitstellung von Wohnungseinrichtung und technischen Gerätschaften.