Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Handelsgesellschaften und die Verwaltung von Vermögen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von Service- und anderen Dienstleistungen im Bereich Rechnungswesen, Controlling, Personalwesen, Qualitätsmanagement, Marketing, Einkauf, Logistik und IT für verbundene Unternehmen wie auch für Dritte.