Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die erlaubnispflichtige Bewachung insbesondere nach § 34 a GewO, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittiung, Sicherheitsdienst (Schutz von Personen, Objekten und Wertgegenständen), Empfangsdienste, Messeservice, Events, Veranstaltungsservice, Brandwache, Selektionsmanagement, Betreuung von Einrichtungen zur Unterbringung von sozial bedürftigen Menschen sowie Gebäudepfiege.