Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(i) Verwaltung eigenen Vermögens;
(ii) Erbringung von Dienstleistungen im Sinne des § 34f Absatz 1 Satz 1 bis Satz 3 Gewerbeordnung (GewO), insbesondere Vertrieb geschlossener Alternativen Investmentfonds (AlF);
(iii) Verwaltung und Koordination von Vertriebsaktivitäten;
(iv) Vertriebsunterstützung und Schulung der Vertriebsmitarbeiter;
(v) Betreuung der Beteiligungen von Investoren, die sich unmittelbar oder mittelbar an Kapital- oder Personengesellschaften mit Sitz im In- und Ausland beteiligen, und sämtliche damit verbundenen Verwaltungsaufgaben;
(vi) Übernahme von geschäftsführenden Kommanditisten-Tätigkeiten;
(vii) Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften;
(viii) Erwerb, Halten und Veräußerung von Eigentum an Grundstücken, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten;
(ix) Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten.