Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Kunstgalerie, der Lagerung von Kunstobjekten und Weinen, ein Rundumservice für Künstler und Sammler, Restauration von Kunstobjekten, Organisation von Ausstellungen und Events, Gastronomie und Hotellerie.