Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Waren aller Art, insbesondere Immobilien und Fahrzeuge, Vermietung und Verpachtung, Sanierung, Aufbereitung und Umgestaltung eigener Immobilien sowie die Vermittlung von Immobilien, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Weiter sind Gegenstand das Betreiben von Snackautomaten und der Verkauf von verpackten Lebensrnitteln, das Betreiben von Werbeanlagen, insbesondere das Vermieten von Werbetafeln so-wie die Vermietung von Fahrzeugen und Bauequipment.