Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen oder des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge für Produkte der Reisebranche, jeweils mit Ausnahme von Immobiliardarlehensverträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, sowie die Erbringung von technischen Dienstleistungen zur Unterstützung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten und die Bereitstellung flexibler Zahlungspläne für Privatpersonen über alle Kanäle von Fly Now Pay Later.