Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz; Übernahme von Managementaufgaben der Beteiligungen; Erbringung von Beratungsleistungen in Bezug auf Projektmanagement, Prozessoptimierung, Unternehmensstrategie und Unternehmensmanagement; Verwaltung des Unternehmensvermögens mit der Anlage in Wertpapiere, Aktien, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen; Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Hausverwaltung, Eigentumsverwaltung, Mietverwaltung, Wohnungs- und Teileigentumsverwaltung, Zwangsverwaltung, Centermanagement und Hausmeisterdienste.