Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist - stets unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach § 32 KWG:
Die Verwaltung eigener Immobilien und - jeweils im eigenen Namen auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse - die Verwaltung von Beteiligungen an Immobilien und anderen Gesellschaften. Weiter die Wahrnehmung der Aufgaben eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer oder an mehreren Kommanditgesellschaften.