Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Montage und der Bau von Telekommunikationsnetzen, die Installation, die Wartung von Mobiltelefonen sowie der Vertrieb aller für die vorgenannten Anlagen erforderlichen Materialien und Maschinen sowie die Errichtung von Bauwerken für die Durchführung von Telekommunikationsprojekten