Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, einschließlich der Beteiligung der Gesellschaft an anderen Gesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Entwicklung, des Managements und des Vertriebs von Softwareprodukten, einschließlich zugehöriger Nebenleistungen, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger der Tätigkeiten.